Seniorenbetreuung


Unterstützung im Alter

„Einen alten Baum verpflanzt man nicht“, lautet ein hierzulande bekanntes und gängiges Sprichwort. Das ist unser Leitmotiv. Denn wir möchten Sie gerne dabei unterstützen, dass Ihre Angehörigen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden verbleiben können und dadurch ein Umzug ins Seniorenheim so lange wie möglich hinausgezögert wird.
Wenn Sie selber beruflich stark eingebunden sind oder aus anderen Gründen die benötigte Hilfe nicht leisten können, helfen wir Ihnen gerne und entwickeln in einem persönlichen Gespräch ein auf Sie und Ihren Angehörigen zugeschnittenes Betreuungskonzept.
Bei einem bestehenden Pflegebedarf oder erhöhtem Betreuungsbedarf können wir z.B. unseren Partner ZAK-Pflege, die Tagespflege im Flebbehof oder die Alzheimergesellschaft e.V. in die Betreuung mit einbeziehen.
Damit stellen wir sicher, dass das Leben zumindest in seinen wichtigsten Strukturen weitergelebt werden kann.

Geschultes Personal und verschiedene Möglichkeiten der Betreuung

Wenn Sie selbst oder möglicherweise Senioren in Ihrem Familienkreis eine bestimmte Art der Betreuung oder Unterstützung benötigen, können wir Ihnen verschiedene Optionen anbieten. Getreu dem Motto „ZAK – Zuhause alles klar“ übernehmen wir alle anfallenden Arbeiten und Tätigkeiten in Ihrem Haushalt. Angefangen beim herkömmlichen Putzen und Staubsaugen über das Waschen von Wäsche, das Beziehen der Betten bis hin zum Bügeln. Haben Sie gegebenenfalls den Wunsch, nach langer Zeit wieder Ihr Lieblingsgericht zu essen, können es aber nicht selbst zubereiten?

In einem kostenlosen Kennenlern-Termin besprechen wir gemeinsam Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Betreuung und suchen daraufhin passende MitarbeiterInnen für Sie aus.

 

Unsere MitarbeiterInnen sind nicht nur versiert in der Haus- und Wohnungsreinigung, sondern auch geschult nach § 87 b Absatz 3 SGB XI und besitzen zusätzlich besondere Kompetenzen in der Betreuung von Menschen mit Demenz.
Die Demenzbetreung bedarf von den Mitarbeitern einerseits ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und andereseits benötigen die Menschen mit Demenz eine feste Bezugsperson – und genau dieses bieten wir.

Abrechnung der Leistungen

Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Für Personen mit einem Pflegegrad können wir durch  Anerkennung unseres Betriebs  die Leistungen über die 125 Euro direkt mit der Pflegekasse abrechnen.


Mit einem Pflegegrad hat die zu betreuende Person Anspruch auf einen Unterstützungsbetrag von 125 Euro monatl. für Betreuungs-und Entlastungsleistungen im Privathaushalt.
Dieser Betrag kann nur zweckgebunden genutzt werden.

 

Wir können Ihnen auch eine entsprechende Rechnung ausstellen, mit der Sie selbst mit der Pflegekasse abrechnen.
Der Ihnen zustehende Betrag wird anteilig mit der Gesamtsumme verrechnet.
Haben Sie noch Fragen dazu? Wir beraten Sie gern auch telefonisch.


Rufen Sie uns einfach an: 0511-920 49 409